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   OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00   

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https://dejure.org/2001,8295
OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00 (https://dejure.org/2001,8295)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2001 - 9 U 75/00 (https://dejure.org/2001,8295)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2001 - 9 U 75/00 (https://dejure.org/2001,8295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehensvertrag ; Widerrufsrecht; Notarielle Beurkundung ; Vertretererklärung; Willenbeeinflussung; Überrumpelungssituation; Vollmacht; Verwirkung; Haustürwiderrufsgesetz

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 9

    § 166 BGB; § 173 BGB; § 242 BGB; § 1 HWiG
    Widerruflichkeit der notariell beurkundeten Vertretererklärung - Verwirkung des Widerrufsrechts

  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 173; ; BGB § 242; ; HwiG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166 § 173 § 242; HwiG § 1
    Widerruf notariell beurkundeter Vertretererklärung - Verwirkung des Widerrufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 982
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 71/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00
    Ist auf Seiten des Kunden ein Dritter eingeschaltet, der rechtsgeschäftlich für ihn handelt, so begründet dies ein Widerrufsrecht nur, wenn der Vertreter durch die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWIG vorausgesetzte Willenbeeinflussung zum Vertragsabschluss bestimmt worden ist (BGH, WM 1991, 860;BGH, NJW, 2000, 2268 und 2270).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00
    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Auffassung im Schrifttum entschieden, dass § 134 BGB in Bezug auf § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a.F. nicht mehr anzuwenden ist, da der Kunde seit dem Inkrafttreten des HWiG durch das Widerrufsrecht hinreichend vor den Folgen einer Überrumpelungssituation geschützt wird (BGH NJW 1996, 926).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98

    Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00
    In Anlehnung an die spätere rechtliche Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 3 VKG sieht der Senat hier nach diesem langen Zeitablauf den Tatbestand der Verwirkung erfüllt (ebenso OLG Ham. MDR 1999, 537).
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