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OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlehensvertrag ; Widerrufsrecht; Notarielle Beurkundung ; Vertretererklärung; Willenbeeinflussung; Überrumpelungssituation; Vollmacht; Verwirkung; Haustürwiderrufsgesetz
- notare-wuerttemberg.de , S. 9
§ 166 BGB; § 173 BGB; § 242 BGB; § 1 HWiG
Widerruflichkeit der notariell beurkundeten Vertretererklärung - Verwirkung des Widerrufsrechts - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 166 § 173 § 242; HwiG § 1
Widerruf notariell beurkundeter Vertretererklärung - Verwirkung des Widerrufsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2001, 982
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.1991 - XII ZR 71/90
Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00
Ist auf Seiten des Kunden ein Dritter eingeschaltet, der rechtsgeschäftlich für ihn handelt, so begründet dies ein Widerrufsrecht nur, wenn der Vertreter durch die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWIG vorausgesetzte Willenbeeinflussung zum Vertragsabschluss bestimmt worden ist (BGH, WM 1991, 860;BGH, NJW, 2000, 2268 und 2270). - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00
Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Auffassung im Schrifttum entschieden, dass § 134 BGB in Bezug auf § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a.F. nicht mehr anzuwenden ist, da der Kunde seit dem Inkrafttreten des HWiG durch das Widerrufsrecht hinreichend vor den Folgen einer Überrumpelungssituation geschützt wird (BGH NJW 1996, 926). - OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98
Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 9 U 75/00
In Anlehnung an die spätere rechtliche Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 3 VKG sieht der Senat hier nach diesem langen Zeitablauf den Tatbestand der Verwirkung erfüllt (ebenso OLG Ham. MDR 1999, 537).